Achtung Falle!

Ob Enkeltrick, Abo-Falle oder nachgemachte Rechnungen von Netzanbietern: Es gibt viele Tricks, mit denen Betrüger versuchen, andere Menschen am Telefon abzuzocken. Wir stellen Ihnen die gängigsten vor – und erklären, wie Sie sich davor schützen können.

 

Der Enkeltrick

Der Enkeltrick (auch Neffentrick) ist eine Betrugsmasche, die über das Telefon initiiert wird. Dabei geben sich Trickbetrüger gegenüber älteren oder hilflosen Personen als deren nahe Verwandte aus und versuchen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an ihr Geld zu gelangen.

 

Die Vorgehensweise

Die Anrufer nennen ihren eigenen Namen nicht und wählen als Ansprache das persönliche „Du“. Mit einer freundlich intonierten Eingangsfrage „Rate mal, wer hier spricht?“ loten sie potentielle Beziehungen aus und geben sich – je nach Antwort der möglichen Opfer – als Enkel/in, Neffe/Nichte, als Kinder, als nahe Verwandte oder gute alte Bekannte aus. Dann bitten sie um einen Geldbetrag für eine behauptete Notlage. Das können schwierige Umstände wie Unfall sein, aber auch überfällige Rechnungen oder der Kauf einer günstigen Wohnung. Unter emotionalem Druck heben die Opfer Geld bei ihrer Bank ab und händigen es an einen Boten aus, der vom vermeintlichen „Enkel“ geschickt wurde. Manchmal werden sie auch dazu gedrängt, Geld auf ein (ausländisches) Konto zu überweisen.

 

Die Polizei rät

  • Seien Sie misstrauisch, wenn Anrufer sich als Verwandte oder Bekannte ausgeben und Sie diese nicht sofort erkennen
  • Geben Sie am Telefon niemals Auskünfte über Ihre finanziellen Verhältnisse
  • Halten Sie nach einem Anruf mit Geldforderungen sofort Rücksprache mit Familienangehörigen oder Vertrauenspersonen
  • Lassen Sie sich niemals zu Geldabhebungen drängen
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen

 

Polizei-Beratung: Enkeltrick

 

Die Abo-Falle

Bei der Abo-Falle versuchen Betrüger, Reisegutscheine oder andere Gewinnversprechen im Zusammenhang mit einem Zeitschriften-Abo am Telefon zu verkaufen. Verbraucherschützer warnen immer wieder vor solchen unseriösen Angeboten.

 

Die Masche

Verbraucher erhalten einen Anruf, bei dem beispielsweise ein Reisegutschein für eine Flugreise versprochen wird. Um den Gutschein zu bekommen, muss man allerdings ein Zeitschriften-Abo abschließen. Oft wird sogar behauptet, man könne den Gutschein in einem Reisebüro sogar in Bargeld umtauschen. Wer sich auf ein solches Angebot einlässt, hat am Ende mit Sicherheit keine schöne Reise vor der Brust, sondern ein lästiges, weil ungewolltes Abo am Hals.

 

So wehren Sie die Abo-Falle ab

Ganz gleich, wie aggressiv der Anrufer oder die Anruferin vorgeht: Die Verbraucherzentrale rät, hart zu bleiben und am Telefon auf keinen Fall persönliche Kontaktdaten oder gar Kontonummern preiszugeben.

 

In die Falle getappt – und nun?

Wer bereits in eine Abo-Falle getappt ist, sollte schnellstmöglich von seinem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Laut § 355 (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Verbraucher die meisten Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wichtig dabei ist, dass die 14-tägige Frist erst dann beginnt, wenn ein Unternehmen den Verbraucher über das Widerrufsrecht informiert hat. Wird diese Unterrichtung versäumt, können Verbraucher den Vertrag innerhalb einer verlängerten Frist von 12 Monaten und 14 Tagen widerrufen.

 

Werbeanrufe erfolgreich abwimmeln

Wer kennt sie nicht: Werbeanrufe, die nicht nur nervig sind, sondern obendrein auch noch in den unpassendsten Situationen kommen? Wichtig ist, dass Sie in einem solchen Fall richtig reagieren. Onlinewarnungen.de, das Internetprotal vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), gibt folgende Tipps, um die Anrufe abzuwehren:

  • Legen Sie einfach auf, wenn Sie einen Werbeanruf als solchen erkannt haben.
  • Wenn Sie das Gespräch annehmen, sollten Sie aufpassen, was Sie am Telefon sagen – und versuchen, auf keinen Fall mit einem „Ja“ zu antworten. Denn: Unseriöse Unternehmen basteln aus Mitschnitten die Fragen und Antworten so zusammen, dass es sich anhört, als hätten Sie einem Vertrag zugestimmt. Außerdem versuchen die geschulten Mitarbeiter Sie auf die Ja-Schiene zu bringen, sodass es Ihnen schwer fällt, später bei der entscheidenden Frage nein zu sagen.
  • Wichtig ist auch, dass Sie keine persönlichen Daten wie Adresse, Telefonnummern, Geburtstag oder gar Kontodaten herausgeben. Denn wenn Sie diese erst einmal genannt haben, haben Sie unter Garantie ein Abo am Hals.

 

Onlinewarnungen.de: Tipps zum richtigen Verhalten bei Werbeanrufen

 

Gefälschte Telefonrechnungen

Gefälschte E-Mail-Rechnungen von Telefondienstleistern wie Telekom & Co. sind ein bewährtes und weit verbreitetes Mittel von Kriminellen. Sie verfolgen damit das Ziel, Ihnen Geld abzuzocken – oder Spionagesoftware auf Ihrem Rechner zu installieren.

 

Die gängige Fake-Mail-Masche

Der Absender gibt sich als Ihr Telefonanbieter aus – und fordert einen offenen Rechnungsbetrag von Ihnen. Wenn die Betrüger nur auf Ihr Geld aus sind, nennen Sie ein Zielkonto mit der Zahlungsaufforderung und hoffen auf Ihre Überweisung. In manchen Mails werden Sie aber auch dazu aufgefordert, über einen Download-Link die ausstehenden Rückstände und Kontodaten selbst abzurufen. Hinter dem Link verbirgt sich dann getarnter Schadcode. Andere Mails enthalten einen als PDF getarnten zip-Anhang, der ebenfalls schädliche Trojaner enthält. Diese Programme verfolgen nur ein Ziel: Sie auszuspionieren und Ihre Kontodaten abzugreifen.

 

So erkennen Sie gefälschte Rechnungen

  • Bei vielen der gefälschten Rechnungs-E-Mails fehlt die persönliche Ansprache. Statt „Sehr geehrter Herr Meier“ steht dort nur „Lieber Kunde“. Das sollte ein Warnhinweis für Sie sein: Ein seriöses Unternehmen wird Sie immer persönlich beim Namen nennen!
  • Auch wenn die Rechnungen auf den ersten Blick täuschend echt aussehen: Der Teufel liegt im Detail! Oft strotzen diese Mails vor Rechtschreib- und Grammatikfehlern.
  • Richtig abstrus wird’s, wenn Sie gar kein Kunde des Rechnung verschickenden Unternehmens sind: Warum sollte die Telekom eine Nachzahlung von Ihnen fordern, wenn Ihr Anbieter 1und1 ist?

 

So verhalten Sie sich richtig

Telefonanbieter sind seriöse Unternehmen und würden Kundendaten und Bankverbindungen niemals per E-Mail oder via Internet-Link abfragen. Sie „vergessen“ auch keine Kundendaten und fragen diese nachträglich oder zur Bestätigung noch einmal ab. Um Schaden zu vermeiden, geben die Telekommunikationsunternehmen unisono folgende Tipps:

  • Auch wenn Sie neugierig sind: Verkneifen Sie sich bei Rechnungs-E-Mails, die Ihnen nicht geheuer sind, den Klick auf den Link oder den E-Mail-Anhang und wählen Sie stattdessen die Ablage P wie Papierkorb.
  • Um das Infektionsrisiko mit Schadsoftware zu begrenzen, sollten Sie grundsätzlich ein aktuelles Virenschutz-Programm auf ihrem Rechner installiert haben.
  • Machen Sie regelmäßig Updates Ihres Betriebssystems und der verwendeten Software.