AGB

1.    CallField übernimmt Serviceanfrage zu den eigenen Vertragsbedingungen und den bezeichneten Bedingungen an. Vertragsbedingungen des Bestellers, die davon ganz oder teilweise abweichen oder diesen Bedingungen widersprechen, sind für CallField nicht rechtsgültig, es sei denn, es wurde ein zusätzlicher Vertrag erstellt, der vom Geschäftsführer Herr Jörg Kaska und / oder von der Geschäftsführerin Frau Dominika Kaska gegengezeichnet wurde.

2.    Bestellungen bedürfen der Schriftform und erlangen Gültigkeit, wenn sie von beiden Parteien Unterzeichnet worden sind oder eine Auftragsbestätigung von CallField entsendend wurde. Sollte die Auftragsbestätigung unrichtig sein, muss dieser innerhalb von 3 Tagen widersprochen werden, bleibt die aus, gilt der Vertrag als bindend. Der Widerspruch gilt nur als verbindlich, wenn dieser durch CallField bestätigt wurde.

3.    Angebote sind freibleibend, oder werden durch Angabe in einem Angebot als befristet dargestellt. In diesem Falle kommt es durch Gegenzeichnung zum Vertrag, ansonsten erst, wenn auf die Zusage des Auftraggebers eine Auftragsbestätigung erstellt und unwidersprochen bleibt. In jedem Falle gelten die CallField Bedingungen als bindend.

4.    CallField ist für die Erbringung seiner Dienste in der Auswahl des Telefonnetzbetreibers frei.

5.    CallField ist von der Bereitstellung des Telefonnetzes durch dritte Betreiber abhängig. Sollten durch diese Partner Störungen im Telefonnetz auftreten, sowohl technischer als auch anderer Art, oder Störungen aufgrund höherer Gewalt, auftreten, die die Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen beeinträchtigen oder kurzfristig oder dauernd verhindern, ist CallField für die Zeit der Unterbrechung von der Pflicht der Erfüllung seiner entbunden und in keiner Weise rechtlich oder wirtschaftlich zu sanktionieren oder zu belangen. CallField wird sich im jeden Fall um eine rasche Entstörung einsetzen.

6.    CallField bemüht sich um einen technisch einwandfreien Betrieb, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste des Auftraggebers, die durch Störungen des Telefonnetzes seitens der Netzabdecker/ Dienstleiter/ Zulieferer oder durch Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung) verursacht werden oder daraus, dass CallField die Erlaubnis zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen entzogen wird. Diese Haftung wird gänzlich ausgeschlossen, die rechtliche Grundlage ist irrelevant.

7.    CallField haftet, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, dem Auftraggeber nicht für Schäden, die er im Zusammenhang mit der Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen erleiden könnte.

8.    Die Haftung für Schäden aufgrund fahrlässigen Verhaltens ist auf den typischen, für CallField unter Berücksichtigung der Umstände, die CallField kannte oder kennen musste, voraussehbaren Schaden limitiert.

9.    Der Besteller haftet für alle Schäden, die CallField durch die Erbringung der Dienstleistungen im Vertrauen entstehen, dass keine rechts- oder sittenwidrigen Ziele verfolgt werden. Die Haftung erstreckt sich auch auf alle Schäden und Folgeschäden. CallField behält sich vor, nach Kenntnisnahme solcher Umstände die die Dienstleistungen sofort einzustellen und die Verträge ohne Kündigungsfrist sofort zu kündigen.

10.    Der Besteller hat keinen Anteil auf Benutzung sämtlicher von CallField im Rahmen seines Auftrages verwendeter Text oder Produktionen bzw. Hard- und/ oder Software, es sei denn, diese Produkte wurden von ihm gefertigt bzw. geliefert.

11.    Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten des Auftraggebers erfolgt im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

12.    Die durch CallField angebotene „Anrufschutz Option“ bewirkt, dass Anrufe erst ab der 11. Sekunde berechnet werden.
Dies gilt nicht für Minutentarife. Diese Vereinbarung kann widerrufen oder nicht angeboten werden. In Fällen zur ständigen Leitungsprüfung durch den Auftraggeber um z. B. die Erreichbarkeit zu testen, ö.a. ist CallField berechtigt, diese Option zu widerrufen.
Angebote ohne Grundpauschale können durch CallField nur dann gekündigt werden, wenn über sechs Monate keine Leistung genutzt wurde. Alternativ ist ein Tarifwechsel zu einer Grundgebührbasierten Form möglich.

13.    Leistungsrechnungen durch CallField sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Dem Auftraggeber steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu. Ein Widerspruch zur Rechnung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen (billing@callfield.com oder per Post an CFS intelligence GmbH, In den Backeswiesen 3, 56332 Lehmen) Bleibt ein Widerspruch aus, gilt die Rechnung an 30 Tagen oder nach Bezahlung als gültig. Einzelnachweise werden bis zu 60 Tagen gespeichert und anschließend vernichtet. Nachträgliche Korrekturen einer Rechnung, die insbesondere nach Bezahlung oder nach 60 Tagen erfolgen, sind ungültig und werden nicht akzeptiert. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich pro angenommenen Anruf. Die versendete E Mail oder SMS gilt nicht als Grundlage einer Abrechnung, Gegenstand bleibt ein rechtsverbindlicher Einzelverbindungsnachweis. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen, behält sich CallField das Recht vor, nach erfolgloser Zahlungserinnerung die Erbringung von Dienstleistungen für den Auftraggeber intervallweise zu reduzieren. Nach mehr als 30 Tagen erfolgt eine Komplettsperrung. Die Gebühr für eine Komplettsperrung beträgt € 12,50 Netto. Im Falle einer Rücklastschrift fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 12,50 Netto an. CallField ist berechtigt, die Dienste mit sofortiger Wirkung zu sperren/ kündigen, falls der Auftraggeber unbegründet Leistungsrechnungen widerspricht, insbesondere Leistungen aus mehreren Monaten rückwirkend ohne Ankündigung widerspricht. Unabhängig davon werden nach 30 Tagen Mahnkosten in Höhe von 5 Euro pro Vorgang erhoben. Bei ausbleibender Zahlung von mehr als 45 Tagen ist CallField berechtigt, die Leistungen einzustellen und das Mahnverfahren an unsere Vertragskanzlei abzutreten. Die Angelegenheit wird nach 45 Tagen nicht mehr im Hause CallField betreut, eine Information über das Mahnverfahren wird der angeschlossenen Creditreform gemeldet.

14.    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Lehmen. Anwendung findet deutsches Recht.

15.    Die Unwirksamkeit einer der zuvor genannten Bedingungen oder eines Teils davon berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Bedingung oder ihr unwirksamer Teil ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bedingung unter Beachtung der Rechtskonformität am nächsten kommt.

16.    Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der bei Vertragsabschluss gesetzlich geltenden Umsatzsteuer in Deutschland.